Die korrekte Cannabis-Verordnung

Anforderungen an Cannabis-Rezepte – Was Sie wissen sollten

Cannabis auf Rezept wird für viele Patienten in Deutschland immer wichtiger. Besonders in Hamburg und Umgebung steigt die Nachfrage nach medizinischem Cannabis, das eine wirksame Therapie für verschiedene Erkrankungen bieten kann. Wenn Sie Ihr Cannabis-Rezept bei der Centro Apotheke Hamburg einlösen möchten, gibt es einige wichtige Anforderungen, die Sie kennen sollten. Dieser Artikel erklärt, welche Vorschriften für Cannabis-Rezepte gelten, welche Formvorschriften zu beachten sind und wie Sie Ihr Rezept bei uns einlösen können.

 

Was ist medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis kann bei der Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen helfen, wie z. B. chronischen Schmerzen, neurologischen Störungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie sowie Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien. Seit März 2017 dürfen Ärzte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verschreiben. Neu ist jedoch, dass Cannabis seit 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Damit ist medizinisches Cannabis rechtlich leichter zugänglich und die Handhabung für Patient und Ärzte erheblich vereinfacht worden.

 

Neue Regelungen seit 2024: Kein Betäubungsmittel mehr

Seit 2024 wird Cannabis zur medizinischen Anwendung in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft. Dies bedeutet, dass es nicht mehr auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben werden muss. Diese Gesetzesänderung erleichtert die Verschreibung für Ärzte und den Bezug für Patienten erheblich. Trotzdem bleibt es ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen verschrieben werden darf.

 

Anforderungen an das Cannabis-Rezept

Auch wenn Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, muss das Rezept bestimmten formalen Anforderungen genügen, um in der Apotheke eingelöst werden zu können. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Verschreibung auf einem normalen Rezept

Da Cannabis seit 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, reicht ein reguläres ärztliches Rezept (Muster 16, das sogenannte Kassenrezept) für gesetzlich Versicherte oder ein Privatrezept für privat Versicherte aus. Die strengen Vorschriften für BtM-Rezepte entfallen somit, was die Abwicklung sowohl für Ärzte als auch für Patienten vereinfacht.

 

2. Vollständige Angaben auf dem Rezept

Damit das Rezept gültig ist, müssen alle notwendigen Angaben gemacht werden, darunter:

  • Der vollständige Name des/der Patienten und Geburtsdatum
  • Das Ausstellungsdatum des Rezeptes
  • Der Name, die Berufsbezeichnung und die Anschrift der verordnenden Ärztin/des verordnenden Arztes
  • Die genaue Bezeichnung des Cannabisproduktes (Cannabisblüten, -extrakte oder -öl) und die verschriebene Menge
  • Die Darreichungsform und Dosierung, inklusive der Angabe, wie oft und in welcher Menge das Medikament eingenommen werden soll
  • Die Unterschrift der verordnenden Ärztin/des verordnenden Arztes

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass das Rezept nicht eingelöst werden kann. Es ist daher wichtig, dass alle Angaben korrekt ausgefüllt sind.

3. Gültigkeit des Rezeptes

Ein normales Kassen- oder Privatrezept hat eine begrenzte Gültigkeit. Für gesetzlich Versicherte ist das Rezept 28 Tage gültig, während ein Privatrezept bis zu drei Monate gültig sein kann. Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, damit Ihr Rezept nicht verfällt.

Keine Genehmigungspflicht für gesetzlich Versicherte mehr

Ein wichtiger Punkt, den Sie als gesetzlich Versicherte beachten sollten, ist, dass seit 2024 keine Genehmigung durch die Krankenkassen mehr erforderlich ist, um medizinisches Cannabis zu erhalten. Früher war es notwendig, dass die Krankenkasse vor der ersten Verschreibung die Kostenübernahme genehmigte. Diese Hürde wurde jedoch im Zuge der neuen Gesetzgebung abgeschafft, was den Zugang zu medizinischem Cannabis für gesetzlich Versicherte wesentlich erleichtert. Privatversicherte Patienten sollten sich bei ihrer Versicherung informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten für Cannabis übernommen werden.

 

Wie funktioniert die Einlösung in der Centro Apotheke Hamburg?

In der Centro Apotheke Hamburg sind wir auf die Abgabe von medizinischem Cannabis spezialisiert. Nachdem Sie Ihr Rezept erhalten haben, können Sie es bei uns vor Ort oder bequem online über unsere Website einreichen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei Fragen zur Dosierung und Anwendung von Cannabisprodukten beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen zur Art des Produkts oder zur optimalen Dosierung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Fazit

Medizinisches Cannabis stellt eine wertvolle Option für viele Patienten dar. Durch die Neuregelung im Jahr 2024 ist Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert, was die Verschreibung und Einlösung vereinfacht. Zudem ist die Genehmigungspflicht für gesetzlich Versicherte entfallen, was den Zugang zu Cannabis erleichtert. Dennoch müssen bestimmte formale Anforderungen an das Rezept eingehalten werden, damit Sie Ihr Medikament problemlos in der Apotheke erhalten. In der Centro Apotheke Hamburg sind wir auf die Abgabe von medizinischem Cannabis spezialisiert und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema.

 

Dosierung & Applikation

Für die therapeutische Wirkung der Cannabisblüten sind die isolierten Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) maßgeblich verantwortlich. In der Pflanze liegen sie als organische Säuren (Delta-9-Tetrahydrocannabinolsäure (THCA) und Cannabidiolsäure (CBDA)) vor und werden unter Hitzeeinwirkung in die wirksamen Formen decarboxyliert. Neben den pharmakologischen Effekten kann THC aber auch psychotrope Effekte wie Schwindel, Übelkeit und Benommenheit hervorrufen. Dies sollte besonders bei geriatrischen Patienten beachtet werden. Auch Mundtrockenheit und Augenrötung gehören zu den häufigsten Nebenwirkungen.

Patienten können die Cannabisblüten entweder pulmonal (Rauchen, Vaporisieren) oder oral (Tee) anwenden, wobei die inhalative Therapie mittels Vaporisator medizinisch zu empfehlen ist. Sollte dies aufgrund einer Kontraindikation nicht möglich sein, kann Ihr/e Patient/in die Cannabisblüten in Form einer Teezubereiten einnehmen. Hierbei sind jedoch Unterschiede in Wirkeintritt und Wirkdauer zu berücksichtigen.

In der Praxis hat sich im Rahmen der Cannabis-Dosierung ein einschleichender Titrationsansatz durchgesetzt, nach dem Grundsatz „start low, go slow“ (starte niedrig, steigere langsam). Bei diesem steigert Ihr/e Patient/in in festgelegten Stufen über einen Zeitraum von mehreren Tagen langsam die Dosis. So können therapeutische Effekte und Nebenwirkungen abgeschätzt werden. Grundsätzlich sollte die Titration abends begonnen werden. Dadurch haben Cannabis Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel nur einen geringen Einfluss auf den Tagesablauf.

Dosisfindung für Cannabis mittels Vaporisator
(Quelle: Cannamedical® Pharma Verschreibungshilfe)

Pro Inhalationsvorgang kann eine Dosis von 25-300 mg 3 - 5 mal pro Tag verwendet werden. Die Tagesdosis sollte maximal 3 g pro Tag betragen. Als Monatsdosis ist eine maximale Menge von 100 g Cannabisblüten verordnungsfähig.

Der Vaporisator kann ebenfalls nach Genehmigung der Krankenkasse als Kassenleistung verordnet werden. Über die Wahl des richtigen Vaporisators informieren wir Sie gerne.

Dosisfindung für eine Cannabis Teezubereitung
(Quelle: Cannamedical l® Pharma Verschreibungshilfe)

Nach dem Abkühlen können jeweils 150 ml des Tees morgens und abends getrunken werden. Der Zusatz der Sahne ist für notwendig, damit die Cannabinoide in der wässrigen Grundlage aus den Cannabisblüten in Lösung gehen.

 

„Die Verfügbarkeiten von Cannabisblüten unterliegen ständigen Schwankungen. Gerne informieren wir Sie per Email über Lieferengpässe. Andernfalls empfehlen wir, dass Sie sich vor Verordnungen mit uns in Verbindung setzen.“

 

Sorte Form Genetik THC Anteil CBD Anteil Verfügbarkeit
Bedrocan Blüten sativa %22 <1% vorrätig
Bedrobinol Blüten sativa %13,50 <1% auf Anfrage
Bediol Granulat sativa %6,30 %8 auf Anfrage
Bedica Granulat indica %14 <1% auf Anfrage
Bedrolite Granulat sativa <1% %9 auf Anfrage
Klenk 18/1 Blüten indica %18 <1% auf Anfrage
Pedanios 22/1 Blüten sativa %22 <1% auf Anfrage
Pedanios 20/1 Blüten indica %20 <1% auf Anfrage
Pedanios 18/1 Blüten sativa %18 <1% verfügbar
Pedanios 16/1 Blüten indica %16 <1% auf Anfrage
Pedanios 14/1 Blüten indica %14 <1% verfügbar
Pedanios 8/8 Blüten hybrid %8 %8 auf Anfrage
Blüten hybrid <1% %15 nicht verfügbar
Aurora 1/12 Blüten hybrid <1% %12 verfügbar
Red No 4 Blüten indica %24 <0,5% auf Anfrage
Red No 2 Blüten sativa %20 <0,5% auf Anfrage
Orange No 1 Blüten undica %14 <0,5% auf Anfrage
Blue No 3 Blüten hybrid %8 %9 auf Anfrage
Green No 3 Blüten hybrid      
Bakerstreet   indica %23 <0,5% auf Anfrage
Penelope   hybrid %10 %8 auf Anfrage
Argyle   indica %5 %7 auf Anfrage
Cannamedical CBD Blüten   %6 %9 auf Anfrage
Cannamedical Indica Light Blüten indica %16,50 <1% auf Anfrage
Cannamedical Hybrid Blüten hybrid %20 <1% auf Anfrage
Cannamedical Hybrid Light Blüten hybrid %16,50 <1% auf Anfrage

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

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20095 Hamburg
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